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06.09.2024

Neue Anreize für E-Dienstwagen: 
Jetzt Steuern sparen!


Elektroautos spielen eine immer größere Rolle in der Mobilität. Um diesen Trend weiter zu fördern, setzt die Bundesregierung auf neue steuerliche Anreize, vor allem für Dienstwagen. Kurzgefasst heißt das also: Mehr Anreize für Unternehmen und stärkere Förderung von E-Fahrzeugen. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung vom 5. September 2024.

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Neue Steuervorteile für Elektroautos

Bund schafft Anreize für Dienstwagen –
auch um den Absatz der Fahrzeuge wieder zu stärken

Von Andreas Hoenig

Berlin. Mit neuen Steuervorteilen will die Bundesregierung den schleppenden Absatz von Elektroautos ankurbeln. Dabei geht es um stärkere Anreize für E-Autos als Dienstwagen. Das Kabinett brachte die geplanten Schritte jüngst auf den Weg.

In dem Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität deutlich voranzubringen. „Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.“ Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Null­emissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Bruttolistenpreis von 70 000 auf 95 000 Euro angehoben werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erwartet einen „Nachfragepush“. Im Gesetzentwurf heißt es, damit würden „deutliche steuerliche Anreize“ gesetzt. Die Regelung betreffe ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. „Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.“

Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.

Für den Umweltverband BUND erklärte der Verkehrsexperte Jens Hilgenberg, eine Erhöhung der Abschreibungen für batterieelektrische Dienstwagen in den ersten Jahren könne durchaus sinnvoll sein, um ­E-Fahrzeuge dann gebraucht in den Markt zu bringen. „Hier bedarf es aber klarer Vorgaben was Preis, Größe, Energie- und Ressourcenverbrauch betrifft.“ Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller, nannte die Pläne der Regierung ein wichtiges und richtiges Signal. Dadurch werde in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt werden.

Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember abrupt beendet. Grund waren Sparzwänge im Haushalt. Im Juli verständigte sich die Koalition auf eine „Wachstumsinitiative“, zu der die steuerliche Förderung von ­E-Autos als Dienstwagen gehört.

Quellenangabe: Wolfsburger Allgemeine Zeitung vom 05.09.2024, 
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